Die Gründung der Eidgenossenschaft
Die alte Eidgenossenschaft entsteht
Um 1200 gelange es den Urnern, die bisher unpassierbare Schöllenenschlucht zu überwinden (
Bau der Teufelsbrücke und des „stiebenden Stegs“).
Der
Gotthardweg bildete nun die kürzeste Verbindung zwischen dem reichen Rheinland im Norden und der wohlhabenden Lombardei im Süden. Mit einem Schlag hatten die vergessenen Bergtäler am Vierwaldstättersee
weltpolitische Bedeutung erlangt.
Die
Habsburger wollten die Länder am Gotthardweg an sich fesseln. Im Jahre 1273 kam der ländergierige
Rudolf von Habsburg auf den deutschen Thron. Er schickte harte Landvögte in die Täler am Vierwaldstättersee. Am 15. Juli 1291 starb König Rudolf.
Anfangs August 1291 traten die Urner, Schwyzer und Nidwaldner auf dem
Rütli zusammen, um einen ewigen Bund zu schliessen.
Friedrich Schillers Schauspiel
„Wilhelm Tell“ erzählt vom Rütlischwur und der Vertreibung der habsburgischen Vögte aus den Waldstätten.
Die Schlacht am Morgarten 1315
Wegen eines alten Grenzstreites hatten die Schwyzer das
Kloster Einsiedeln überfallen und die Mönche nach Schwyz in die Gefangenschaft geführt. Weil die Habsburger Schutzherren des Klosters Einsiedeln waren, rüstete
Herzog Leopold aus Österreich zum Krieg gegen die „rebellischen Bauern“. Gerne folgte der Adel seinem Aufgebot, galt es ja, wie man meinte, einen frischfröhlichen Beutezug gegen ein waffenungeübtes Bergvolk zu tun. Im österreichischen Städtchen Zug sammelte sich das Heer.
Die Schwyzer mit Zuzug der Waldstätter Uri und Unterwalden standen bei Arth hinter einer
Letzimauer zum Kampf bereit. Durch Freunde erhielten sie aber die Nachricht, dass der Hauptangriff nicht bei Arth, sondern am Morgarten erfolgen werde (
„Hütet euch am Morgarten"). Am 15. November 1315 ritt die über drei Kilometer lange Heerkolonne Leopolds den Ägerisee entlang in den Taleinschnitt am Morgarten. Die Eidgenossen, die sich auf den Flühen versteckt hielten, liessen plötzlich einen Steinhagel auf die Marschkolonnen niederprasseln. Die Panik verunmöglichte den Rittern, eine geordnete Schlacht zu führen, und es wurde ihnen eine vernichtende Niederlage beschert.
Die achtörtige Eidgenossenschaft
Im Jahre 1332 schlossen die
Luzerner einen Bund mit den drei Waldstätten. Die habsburgische Stadt am See hatte schon lange Beziehungen seeaufwärts Richtung Gotthard angeknüpft. Im Jahre 1351 löste sich
Zürich, 1352
Glarus und
Zug von den Habsburgern. 1353 schloss auch das aufstrebende
Bern einen ewigen Bund mit den Eidgenossen.
In Frankreich wütete der Hundertjährige Krieg. Während eines Waffenstillstands warb ein französischer Adeliger, Ingelram von Coucy, der mit Leopold III. verwandt war und seinen Erbteil von Habsburg fordern wollte, 22000 unbeschäftigte französische und englische Soldaten an. Mit diesem
Söldnerheer, den „Guglern“, fiel er plündernd in unser Land ein. Im Dezember 1375, in den Schlachten von
Buttisholz (LU) und bei
Fraubrunnen (BE), konnten die Gugler verjagt werden.
Heimkehr der Berner von Fraubrunnen nach ihrem Sieg über die Gugler, Dezember 1375
Die Schlacht bei Sempach
Heldentod des Arnold von Winkelried Die
Luzerner wollten, wie Bern es getan hatte, um ihre Stadt herum Land erwerben. Sie nahmen Städte und ganze Talschaften (Sempach, Willisau, Entlebuch) ins Burgrecht auf. 1385 zog eine Gruppe junger Luzerner vor
Rothenburg. Sie setzten das Schloss in Brand und zerstörten die Stadtmauern. Da beschloss Herzog Leopold III. von Österreich, die Luzerner zu bestrafen und die Eidgenossenschaft zu vernichten.
Wiederum bereiteten die Städter und Bauern einem Ritterheer eine schwere Niederlage (
Heldentat von Winkelried). Noch bevor die Schlacht bei Sempach richtig zu Ende war, begannen die Eidgenossen zu plündern. In ihrem Siegestaumel vergassen sie, den geschlagenen Feind zu verfolgen. Das hätte schlimme Folgen haben können. Deshalb stellten die Eidgenossen im sogenannten
Sempacher Brief eine Art Kriegsrecht auf.
Die Tagsatzung
Jeder
Stand (Kanton) ordnete zwei Männer zu der gemeinsamen Beratung ab. Diese konnten aber nicht nach ihrer persönlichen Meinung stimmen, sondern mussten
die Anweisungen ihrer Regierungen befolgen. Die Beschlüsse der Tagsatzungen wurden jeweils vor dem Abschied der Abgeordneten in den „Abschieden“ (Protokollen) zusammengefasst. Die
„Abschiede“ waren aber für die Stände nicht bindend, sondern mussten von ihnen noch
ratifiziert (=genehmigt) werden.